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18.04.2016

Information zur Vernehmlassung Berufsprüfung Spezialist / Spezialistin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidg. Fachausweis

Der Verein höhere Berufsbildung ASGS hat sich zum Ziel gesetzt, für Spezialistinnen und Spezialisten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz eine eidgenössisch anerkannte höhere Berufsbildung anzubieten. Die aktuell in Erarbeitung stehende Berufsprüfung orientiert sich am praktischen Nutzen für Arbeitgebende und Mitarbeitende in allen Branchen und will die präventiven Aspekte des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und des Arbeitsgesetzes (ArG) gleichermassen berücksichtigen.

In der ersten Jahreshälfte 2015 fanden verschiedene Workshops und ein anschliessendes Validierungsverfahren mit rund 250 erfahrenen Praxispersonen aus verschiedenen Branchen und Organisationen aus allen Landesteilen statt. So wurden die relevanten Arbeitssituationen und die zugehörigen Praxisanforderungen ermittelt. Während dieser Phase der Arbeit hat sich der Verein vor allem für die persönliche Meinung der beteiligten Personen interessiert.

Anschliessend wurden in enger Zusammenarbeit mit der auf Bildungsfragen spezialisierten Firma Ectaveo AG in Zürich die für eine erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz notwendigen Kompetenzen ermittelt. Gestützt auf diese Grundlagen hat eine Arbeitsgruppe die «Prüfungsordnung (PO)» und die «erläuternde Wegleitung (WL)» für die künftige eidgenössische Berufsprüfung erarbeitet.

Die Prüfungsordnung und die zugehörige Wegleitung sind die formale Grundlage für die zukünftige Berufsprüfung. Aus diesem Grund lädt der Verein interessierte Verbände, Organisationen und Institutionen ein, zu diesen beiden Dokumenten im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung zu nehmen. Im Gegensatz zu den Workshops von 2015 wird auf eine konsolidierte Meinung der Verbände, Organisationen und Institutionen fokussiert.
Im Anschluss an die Vernehmlassung werden die Dokumente beim zuständigen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zur Genehmigung eingereicht.

Die Vernehmlassung findet elektronisch statt und dauert bis Ende Mai 2016. Die Einladungen zur Teilnahme wurden zusammen mit den notwendigen technischen Informationen direkt an die einzelnen Organisationen gesandt. Falls Ihre Organisation diese Unterlagen nicht bekommen hat, können diese bei der Geschäftsstelle des Vereins (c/o VSAA, Genfergasse 10, 3011 Bern, Tel. 031 310 08 90, info@vsaa.ch) angefordert werden.