ASA

Seit dem 1. Januar 2000 gelten die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) in den nach UVG versicherten Betrieben. Die Richtlinie basiert auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).

Um was geht es dabei?

Mit den aufgrund dieser Erfordernisse zu treffenden vorbeugenden Massnahmen sollen in der ganzen Schweiz Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz vermieden und damit volkswirtschaftliche Kosten eingespart werden.

Aber auch für den einzelnen Betrieb - Ihren Betrieb - sind durch diese vorbeugenden Massnahmen Einsparungen und Ertragssicherungen möglich. Dies zeigt die Erfahrung. Sichere und gesunde Arbeitsplätze sind die Arbeitsplätze, an denen am rationellsten und effizientesten gearbeitet wird.

Seit 1. Februar 2007 gilt die revidierte ASA-Richtlinie (Bestell-Nr. 6508) über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit.