Anhörungen zu EKAS Richtlinien


Anhörung zum Erlass der EKAS-Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»

Die EKAS hat am 07. Juli 2022 die Fachkommission 17 «Wald und Holz» mit der Revision der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten» beauftragt. Die Fachkommission 17 «Wald und Holz» hat die bestehende Richtlinie komplett überarbeitet und einen Entwurf für die Anhörung erstellt.

Die EKAS hat am 22. März 2024 von diesem Entwurf Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sie beschlossen, in Anwendung von Art. 57 Bst. a der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), den Entwurf interessierten Organisationen zur Anhörung vorzulegen.
Im «Bericht zur Revision der Richtlinie Nr. 2134 Waldarbeiten» sind die wichtigsten Punkte der Revision zusammenfasst.

EKAS Richtlinie Nr. 2134 Forstarbeiten - Entwurf für die Anhörung

Bericht zur Revision der Richtlinie Nr. 2134 Waldarbeiten

Formular - Stellungnahme zum Erlass der EKAS Richtlinie Nr. 2134 «Forstarbeiten»


Die Anhörungsfrist läuft bis zum 15. Juli 2024.

Auskünfte:
EKAS-Fachkommission Nr. 17 «Wald und Holz»
c/o Suva
Bereich Gewerbe und Industrie
Rösslimattstrasse 39, 6005 Luzern
Tel. 041 419 51 09, E-Mail: gewerbe.industrie@suva.ch