News
19.04.2022
Messe ArbeitsSicherheit Schweiz
Vom 1. bis 2. Juni 2022 findet die ArbeitsSicherheit Schweiz in Bern statt und bietet Gelegenheit, sich über den neusten Stand in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz zu informieren. Die EKAS wird auch dieses Jahr mit einem Stand vertreten sein. Als offiziellem Partner der Veranstaltung stehen der EKAS ausserdem kostenlose Eintrittstickets zur Verfügung. Haben Sie Interesse an einem oder mehrerer dieser Tickets? Dann schreiben Sie ein Mail an ekas@ekas.ch mit dem Stichwort «Eintrittsticket ArbeitsSicherheit Schweiz».
14.04.2022
Studie «Die Berufsunfallstatistik der Schweiz im internationalen Vergleich» erschienen
Im Auftrag der EKAS hat die Fachhochschule Nordwestschweiz eine Studie zur Erhebung und Berichterstattung von Berufsunfällen in Europa erstellt. Im Rahmen der Studie wurde untersucht, wodurch sich die Berufsunfallstatistiken europäischer Länder unterscheiden. Darauf aufbauend wurden die Statistiken der verschiedenen Länder mit einer kontrafaktischen Simulation besser vergleichbar gemacht. Es zeigt sich dabei, dass die Berufsunfall-Inzidenzen der Schweiz im europäischen Mittelfeld liegen.
Zur Studie und dem Factsheet Link
22.03.2022
Neue ASA-Lösung: ATAN
Die EKAS genehmigte an ihrer Sitzung vom 18. März 2022 eine neue ASA-Lösung, die Branchenlösung Nr. 81 ATAN.
01.02.2022
Kampagne «Führungslabor» für Prävention in Kleinstunternehmen lanciert
Fünf national tätige Organisationen, darunter die EKAS, haben gemeinsam ein neues Onlineportal entwickelt. Die Kampagne «Führungslabor. Ihr Engagement für Sicherheit und Gesundheit lohnt sich für Ihr Unternehmen.» bietet Wissen und Angebote zur betrieblichen Prävention in Kleinstunternehmen im Dienstleistungssektor an. Das Onlineportal bietet einen Ratgeber, einen Selbsttest und Links zu konkreten Angeboten. www.fuehrungslabor.ch
31.01.2022
Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten präzisiert
Die EKAS hat am 7. Dezember 2021 beschlossen, die Vorgaben der Eignungsverordnung (EigV) zu den Fortbildungsanforderungen an ASA-Spezialisten zu präzisieren. Dazu wurde der Anhang 2 der EKAS-Richtlinie 6508 «ASA» entsprechend ergänzt. Bezüglich der Anforderungen für die Fortbildung und deren Dauer wird neu auf die Fortbildungsreglemente der Fachgesellschaften verwiesen. Die Fachgesellschaften sind es auch, welche die Fortbildungsdokumente überprüfen und eine entsprechende Fortbildungsbestätigung erteilen. Sie führen ausserdem eine Liste mit jenen ASA-Spezialisten, welche die Fortbildungsanforderungen erfüllen.
EKAS-Richtlinie-6508 "ASA"