Ausbildungen mit Beteiligung der EKAS
Sicherheitsassistent/-in ASGS
Die Weiterbildung zum Sicherheitsassistenten / zur Sicherheitsassistentin ASGS richtet sich an Vorgesetzte, Betriebsleiter/-innen und Sicherheitsbeauftragte. Im Rahmen dieser Weiterbildung wird aufgezeigt, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb organisiert und Unfallzahlen reduziert werden können. Sicherheitsassistenten/-assistentinnen können den Präventionsbedarf in einem Betrieb einschätzen und wirksame Präventionsmassnahmen einleiten.
Die EKAS unterstützt Anbieter von Weiterbildungen für Sicherheitsassistenten/-assistentinnen ASGS finanziell, sofern diese ein Gesuch einreichen und die Anforderungen der EKAS erfüllen. Im Rahmen der unterstützten Weiterbildungen werden hauptsächlich folgende Themen behandelt:
- die Gefährdungsermittlung
- die rechtlichen Grundlagen
- der Schutz vor Berufskrankheiten
- die Ereignisabklärung
- die Motivation zu sicherheitsbewusstem Verhalten
- die Gesprächsführung
Die Kurse dauern einige Tage und haben keine spezifischen Zulassungsbedingungen. Erfolgreiche Teilnehmende erhalten nach Abschluss das Attest «Sicherheitsassistent/-in ASGS».
Aktuell werden folgende Anbieter von der EKAS unterstützt:
- ALPN Safety & Security Services GmbH
- MIT Sicherheit AG
- SIOP – KompetenzHaus GmbH
- Suva
Spezialist/-in ASGS
Als Ersatz für die EKAS-Lehrgänge für Sicherheitsfachleute wird die Berufsprüfung für Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidgenössischem Fachausweis angeboten.
Wer ist für die Berufsprüfung zugelassen?
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt und
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder einen gleichwertigen Abschluss und mindestens über drei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS, verfügt, oder
- über eine gymnasiale Maturität, eine Fachmaturität, einen Fachmittelschulausweis oder einen gleichwertigen Abschluss und mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS, verfügt, oder
- über einen Abschluss einer Hochschule und mindestens drei Jahre Berufspraxis, davon mindestens ein Jahr im Bereich ASGS verfügt
Häufige Fragen und Antworten zur neuen Berufsprüfung Link
Vorbereitungskurse zur Berufsprüfung ASGS Link
Mit der in Kraft getretenen Änderung von Artikel 11d der Verordnung über die Unfallverhütung VUV (SR 832.30), sind erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung als Spezialisten der Arbeitssicherheit anerkannt.
EKAS-Subjektfinanzierung (Erfolgsprämie) für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der Berufsprüfung für Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Bei erfolgreicher Absolvierung übernimmt die EKAS 50% des vom SBFI bezahlten Betrags, höchstens aber CHF 4'000.
Merkblatt: PDF-Download
Antragsformular: Link
Expertin/Experte ASGS
Die EKAS bietet seit 2023 keine Weiterbildungen für Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure mehr an. Als Ersatz empfiehlt die EKAS die höhere Fachprüfung für Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidgenössischem Diplom.
Wer ist für die höhere Fachprüfung zugelassen?
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
- über den Abschluss zur Spezialistin / zum Spezialisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit eidgenössischem Fachausweis oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und seit dem Abschluss mindestens 3 Jahre Berufspraxis im Bereich ASGS vorweisen kann, oder
- eine Weiterbildung als Sicherheitsingenieurin/Sicherheitsingenieur, Arbeitsärztin/Arbeitsarzt oder Arbeitshygienikerin/Arbeitshygieniker gemäss der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (SR 822.116) erfolgreich abgeschlossen hat und seit dem Abschluss eine Berufspraxis von 3 Jahren im Bereich ASGS vorweisen kann.
Häufige Fragen und Antworten zur höheren Fachprüfung Link
Vorbereitungskurse zur höheren Fachprüfung Link
EKAS-Subjektfinanzierung (Erfolgsprämie) für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen der höheren Fachprüfung für Expertinnen und Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Bei erfolgreicher Absolvierung übernimmt die EKAS 50% des vom SBFI bezahlten Betrags, höchstens aber CHF 5'000.
Merkblatt: PDF-Download
Antragsformular: Link