Schweiz

Der Arbeitnehmerschutz in der Schweiz unterscheidet zwischen den Präventionsbereichen „Arbeitssicherheit“ (Betriebsunfälle und Berufskrankheiten) und dem „Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ (arbeits(mit)bedingte Gesundheitsprobleme und Störungen am Arbeitsplatz). Der Grund hierfür liegt in der Gesetzgebung, und entsprechend existieren verschiedene Vollzugsorgane auf den Ebenen Bund und Kantone.


Der Vollzug der Präventionsvorschriften obliegt den 26 kantonalen Arbeitsinspektoraten, der Suva und verschiedenen Fachorganisationen, während der Bund die Oberaufsicht über deren Tätigkeit ausübt.


Im Bereich der Arbeitssicherheit wird der Vollzug und dessen Finanzierung von der EKAS abgestimmt.


Focal points' contact details

  • State Secretariat for economic affairs SECO
    Holzikofenweg 36
    3003
    Bern
    Switzerland
    Contact person: Vesna SORMAZ
    E-mail address:
    vesna.sormaz [at] seco.admin.ch