Wegleitungen zum Arbeitsgesetz

Wegleitung zum Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2

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Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen 1 (Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften) und 2 (Sonderregelungen für bestimmte Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmenden) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie Verantwortlichen für Administration und Personalwesen in den Betrieben, Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, Berufsverbänden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen tätig sind.

Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz

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Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die
Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsschutz) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie direkt betroffenen Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen.

Wegleitung zur Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz - Jugendarbeitsschutz

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Die Wegleitung erläutert in erster Linie die einzelnen Bestimmungen der neuen Jugendarbeitsschutzverordnung und soll natürlich auch Fragen aus der Praxis beantworten.

Wegleitung zur WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche (SR 822.115.2)

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Die WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche listet detailliert die Arbeiten auf, die für Jugendliche gefährlich und demzufolge verboten sind.

Letzte Änderung 27.06.2017

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