Glossar
Arbeitgebende
Als «Arbeitgeber» wird verstanden, wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Die oberste Führung trägt die Gesamtverantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb.
Im Kontext von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind unter dem Begriff “Arbeitgeber” alle Personen mit Führungsfunktionen auf allen Hierarchiestufen mitgemeint. Diese tragen für ihren Bereich die Linienverantwortung.
Arbeitnehmende
Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten Personen, die in unselbstständiger Stellung Arbeit leisten und dafür Lohn beziehen.
Arbeitnehmende müssen die Weisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz befolgen.
Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit befasst sich mit der Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.
Die rechtlichen Regelungen bezüglich der Arbeitssicherheit befinden sich im UVG und der dazugehörigen Verordnung.
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3)
Die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsgesetzes (kurz ArG) über den Gesundheitsschutz sind in der Verordnung 3 zum ArG (ArGV 3) anhand von bestimmten, im Betrieb zu treffenden Massnahmen, näher umschrieben.
ASA-Spezialist/-in
ASA ist die Abkürzung für "Arbeitsärzte und andere Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit". In der Alltagssprache wird oft der Begriff “ASA-Spezialist/-in” verwendet um auf diese Fachleute zu verweisen.
Siehe auch Glossareintrag zu Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit.
ASADO
ASADO setzt sich aus ASA (Arbeitsärzte und anderen Spezialisten und Spezialistinnen der Arbeitssicherheit) und DO (Durchführungsorgan) zusammen. Die Abkürzung wird im Zusammenhang mit Fortbildungskursen der Durchführungsorgane (ASADO-Kurse) verwendet.
ASA-System
Ein ASA-System (häufig auch ASA-Sicherheitssystem genannt) gemäss EKAS-Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie) besteht aus zehn Elementen. Es ist ein praktisches Instrument, um die rechtliche Verantwortung wahrzunehmen und die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen systematisch, ganzheitlich und kontinuierlich zu verbessern.
BAG
BAG ist die Abkürzung für Bundesamt für Gesundheit. Das BAG beaufsichtigt im Auftrag des Bundesrats die Arbeit der EKAS.
Berufskrankheit
Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Sie entwickeln sich oft langsam und über längere Zeit.
In Art. 9 UVG ist rechtlich definiert, was eine Berufskrankheit ist. Die Liste der schädigenden Stoffe und der arbeitsbedingten Erkrankungen ist in der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) in Anhang 1 publiziert.
Berufsunfall
Als Berufsunfälle gelten Unfälle, die insbesondere bei beruflichen Tätigkeiten oder bei befugtem Aufenthalt am Arbeitsplatz zustossen.
Ein Berufsunfall, muss weitere Merkmale aufweisen, um als solcher klassifiziert zu werden:
- plötzlich: Unfälle geschehen abrupt und ohne Vorwarnung.
- keine Absicht (zur Schädigung): Ein Unfall ist ein unbeabsichtigtes Ereignis.
- ungewöhnlicher äusserer Faktor: Ein Unfall entsteht aus einer ungewöhnlichen oder unterwarteten äusseren Einwirkung oder Situation.
- Folgen: Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder Tod.
Berufsunfälle sind im Art. 7 UVG definiert.
Besondere Gefährdungen
Besondere Gefährdungen sind Gefährdungen, deren sichere Erkennung und Beurteilung spezielle Kenntnisse voraussetzen oder spezielle Untersuchungsmittel erfordern.
Betriebsgruppenlösung
Eine Betriebsgruppenlösung ist eine überbetriebliche ASA-Lösung die vor allem für Unternehmen mit verschiedenen Standorten und unterschiedlichen Tätigkeiten geeignet ist.
Branchenlösung
Eine Branchenlösung ist eine überbetriebliche ASA-Lösung die den Unternehmen Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Sicherheitssystems zur Verfügung stellt. Sie gewährleistet den Beizug der Spezialisten der Arbeitssicherheit und bietet Schulungen sowie weitere Dienstleistungen an.
Druckgeräteverwendungsverordnung
Die Druckgeräteverwendungsverordnung legt fest, welche Massnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten getroffen werden müssen.
Durchführungsorgan
Die Durchführungsorgane beaufsichtigen und vollziehen die ihnen per Gesetz zugeordneten rechtlichen Bestimmungen. Die Durchführungsorgane im Sinne des UVG beaufsichtigen und vollziehen die Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten in den Betrieben. Durchführungsorgane gemäss UVG sind: Die kantonalen Durchführungsorgane des ArG (konkret die kantonalen Arbeitsinspektorate (KAI)), die Suva, die eidgenössischen Durchführungsorgane des ArG (konkret die eidgenössische Arbeitsinspektion, und die Fachorganisationen.
Eignungsverordnung
Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit die in der Schweiz tätig sind, müssen eine entsprechende Aus-, Weiter- und Fortbildung nachweisen. Diese muss den Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (Eignungsverordnung) entsprechen.
EKAS
EKAS steht für Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit. Die Kommission setzt sich aus 3 Vertretungen von Versicherern, 8 Vertretungen von Durchführungsorganen, 2 Vertretungen von Arbeitgebern und 2 Vertretungen von Arbeitnehmern zusammen.
Fachgesellschaft
Fachgesellschaften stellen einen Zusammenschluss von Expertinnen und Experten aus spezifischen Disziplinen dar. Sie haben das Ziel, ihr Fachgebiet und die Interessen ihrer Mitglieder zu fördern und zu vertreten.
Gefährdung
Eine Gefährdung ist eine potenzielle Schadensquelle.
In der Alltagssprache wird oft Begriff «Gefahr» synonym verwendet. Klar zu unterscheiden sind diese Begriffe vom Begriff «Risiko».
Gefährdungsermittlung
Die Gefährdungsermittlung ist die Erhebung der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmenden aufgrund der Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz.
Die Gefährdungsermittlung kann mit Hilfsmitteln wie Unterlagen der überbetrieblichen ASA-Lösungen, Publikationen, Gefährdungstabellen, Checklisten usw. durchgeführt werden. Sie ist die Basis für eine systemorientierte Prävention.
Gefährdungssituation
Ist die Sachlage, bei der eine Person mindestens einer Gefährdung ausgesetzt ist.
Gesundheitsschutz
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz konzentriert sich darauf, die Gesundheit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu erhalten. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist grundsätzlich im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt. Eine klare Abgrenzung im Bereich der Berufskrankheitsprophylaxe, die im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt ist, ist jedoch unmöglich.
Gremium
Ein Gremium ist eine Gruppe von Menschen, die zur Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gebildet wurde.
Kontaktperson der Arbeitssicherheit (KOPAS)
Die Kontaktperson der Arbeitssicherheit (KOPAS) ist das Bindeglied zwischen der Betriebsleitung und der überbetrieblichen ASA-Lösung. Sie beratet und unterstützt die Betriebsleitung bei der Optimierung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz (ASGS) und steht Mitarbeitenden bei Fragen betreffend ASGS zur Verfügung.
Massnahmenplanung und -realisierung
Durch geeignete Massnahmen werden die erkannten Gefährdungen beseitigt oder reduziert. Das S-T-O-P-Prinzip hilft dabei.
Modelllösung
Eine Modelllösung (Beratungsfirma) stellt den Unternehmen Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Sicherheitssystems zur Verfügung, stellt den Beizug der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit sicher und bietet Schulungen sowie weitere Dienstleistungen an. Eine Modelllösung eignet sich insbesondere beispielsweise für Betriebe, die sich keiner Branchen- oder Betriebsgruppenlösung anschliessen können.
Risiko
Das Risiko ist die Kombination von Häufigkeit bzw. Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass eines unerwünschten Ereignisses.
Risikoanalyse
Die Risikoanalyse umfasst die Festlegung der Systemgrenze, das systematische Identifizieren aller Gefährdungen sowie die Risikoeinschätzung.
Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung ist das gesamte Verfahren, welches eine Risikoanalyse und eine Risikobewertung umfasst.
Risikobewertung
Die Risikobewertung vergleicht das in der Risikoanalyse bestimmte Risiko mit dem vom Kollektiv und/oder dem Entscheidungsträger definierten Schutzziel (akzeptiertes oder toleriertes Restrisiko).
Risikominderung
Die Risikominderung ist die Reduktion des festgestellten Risikos mit Schutzmassnahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der gesetzlichen Anforderungen.
Schutzziel
Das Schutzziel ist der Zustand, der mindestens den Anforderungen des Standes der Technik und der rechtlichen Grundlagen entspricht. Es kann durch das Kollektiv und/oder den Entscheidungsträger weiter verschärft werden.
SECO
Das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Für den Arbeitnehmerschutz ist der Leistungsbereich Arbeitsbedingungen zuständig. Seine Aufgaben umfassen:
- Bewilligungen Arbeits- und Ruhezeiten
- Identifikation und Beobachtung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz
- Erarbeitung von Grundlagen im Hinblick auf die Vermeidung von gesundheits- beeinträchtigenden Arbeitsbedingungen
- Beaufsichtigung und Koordination des Vollzugs des Arbeits- und des Unfallverhütungsgesetzes durch die Kantone
- Koordination des Vollzug des Produktesicherheitsgesetzes
- Sicherer Umgang mit Chemikalien am Arbeitsplatz
Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit
Als Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) gelten Arbeitsärztinnen und -ärzte, Arbeitshygienikerinnen und -hygieniker, Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieuren und Sicherheitsfachleute, welche die Anforderungen der Verordnung über die Eignung der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit erfüllen. Sie sind fachlich in der Lage, eine den betrieblichen Verhältnissen angepasste und auf die besonderen Gefährdungen ausgerichtete Beratung durchzuführen.
Als ASA-Spezialisten gelten zudem Personen, welche die eidgenössische Berufsprüfung nach der Prüfungsordnung vom 7. August 2017 über die Berufsprüfung für Spezialistin und Spezialist für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) erfolgreich absolviert haben.
Die Aufgaben der Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit sind in Art. 11e VUV umschrieben.S-T-O-P-Prinzip
S steht für Substitution:
Die grösste Wirkung kann durch Substitution erreicht werden. Deswegen soll als erstes überprüft werden, ob die unsichere Maschine, gefährliche Stoffe, die unsichere Tätigkeit ersetzt werden können. Das Ziel ist, die Gefährdung zu eliminieren.T steht für Technische Massnahmen:
Wenn nicht substituiert werden kann, sollen technische, kollektive Schutzeinrichtungen eingeführt werden.O steht für Organisatorische Massnahmen:
Sind technische, kollektive Schutzeinrichtungen unmöglich oder nicht ausreichend, soll das Personal durch Ausbildungen, Instruktionen, Regeln, Anweisungen, Instandhaltung und Kontrolle bestmöglich geschützt werden. Organisatorische Massnahmen kommen immer auch als Ergänzung zu technischen Massnahmen zum Einsatz.P steht für Persönliche Schutzmassnahmen:
Wenn trotz technischer und organisatorischer Massnahmen die Unfall- und Gesundheitsgefährdungen nicht vollständig ausgeschlossen werden, müssen zusätzlich persönliche Schutzausrüstungen verwendet werden.Suva
Die Suva ist die grösste Unfallversicherung in der Schweiz und eine wichtige Akteurin in den Bereichen Prävention und Rehabilitation. Die Suva ist mit dem Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes in Betrieben mit speziellen Gefährdungen und für definierte Arbeitsmittel betraut. Sie beaufsichtigt zudem die Anwendung der Vorschriften über die Verhütung von Berufskrankheiten in allen Betrieben und hat den Auftrag für die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Systemorientierte Prävention
Systemorientierte Prävention geht über die Behebung eines einmal erkannten Mangels (z.B. fehlendes Geländer) hinaus und hat zum Ziel, die Wiederholung oder Entstehung eines ähnlichen Mangels im gesamten Betrieb nachhaltig zu verhindern. Es handelt sich daher in der Regel um eine Kombination von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Massnahmen (z.B. Beschaffung von Arbeitsmitteln, regelmässige Arbeitsplatzkontrolle, Instruktion und Einbezug der Mitarbeitenden usw.) auf der Basis einer Gefährdungsermittlung. Systemorientierte Massnahmen sind Voraussetzung für die stetige Entwicklung der unternehmensbezogenen Präventionskultur.
Überbetriebliche ASA-Lösung
Eine überbetriebliche ASA-Lösung ist ein Hilfsmittel für die Erarbeitung eines ASA-Systems, das von einem zertifizierten Anbieter angeboten wird. Überbetriebliche ASA-Lösungen bieten ihren Mitgliedern massgeschneiderte Vorlagen zur Umsetzung der 10 Elemente des ASA-Systems.
Dabei wird zwischen drei Arten von überbetrieblichen ASA-Lösungen unterschieden:
Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
UVG ist die Abkürzung für das “Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Unfallversicherungsgesetz)”.
Verordnung über die Unfallverhütung (VUV)
VUV ist die Abkürzung für die “Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (Verordnung über die Unfallverhütung)”.