EKAS-Richtlinien
Zweck
Die EKAS-Richtlinien haben den Zweck eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit, d.h. die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zu gewährleisten. Die EKAS berücksichtigt dabei das entsprechende internationale Recht.
Die EKAS-Richtlinien konkretisieren die Gesetzesvorschriften und erläutern somit das Gesetz und die Verordnungen; sie schaffen aber kein (neues) Recht.
Für Arbeitgeber bieten die EKAS-Richtlinien den Vorteil der gesetzlichen Vermutungswirkung: Befolgt der Arbeitgeber die Richtlinien, so wird vermutet, dass er diejenigen Vorschriften über die Arbeitssicherheit erfüllt, welche durch die Richtlinien konkretisiert werden.
Hier finden Sie aktuell gültige Richtlinien, Vorgängerversionen und aufgehobene Richtlinien.
Anhörungen zu EKAS-Richtlinien
Gemäss Art. 57 Bst. a. VUV werden Entwürfe von Richtlinien interessierten Organisationen zur Anhörung vorgelegt.
Anhörung zum Erlass der EKAS-Richtlinie Nr. 6514 "Richtlinie Untertagarbeiten"
Die EKAS hat am 27. Oktober 2022 die Fachkommission 12 «Bau» mit der Überarbeitung der EKAS Richtlinie 6514 «Untertagarbeiten» beauftragt. Die Fachkommission 12 «Bau» hat die bestehende Richtlinie überarbeitet und einen Entwurf für die Anhörung erstellt.
Am 28. März 2025 hat die EKAS von diesem Entwurf Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sie beschlossen, in Anwendung von Art. 57 Bst. a. der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), den Entwurf interessierten Organisationen zur Anhörung vorzulegen.
- EKAS RL 6514 «Richtlinie Untertagarbeiten»_Anhörungsentwurf
- Im Erläuternden Bericht zur EKAS-Richtlinie 6514 «Richtlinie Untertagarbeiten» sind die wichtigsten Punkte der Revision zusammengefasst.
- Für die Rückmeldung benützen Sie bitte das Formular Stellungnahme zur Anhörung der EKAS Richtlinie 6514.
Die Anhörungsfrist läuft bis zum 31. Juli 2025.
Stellungnahmen sind an folgende Email-Adresse zu senden: carmen.schleiss@. suva.ch
Für allfällige Rückfragen steht Ihnen Herr Christian Michel (christian.michel@, Tel. suva.ch+41 41 419 61 37) gerne zur Verfügung.