EKAS-Richtlinien
Zweck
Die EKAS-Richtlinien haben den Zweck eine einheitliche und sachgerechte Anwendung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit, d.h. die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zu gewährleisten. Die EKAS berücksichtigt dabei das entsprechende internationale Recht.
Die EKAS-Richtlinien konkretisieren die Gesetzesvorschriften und erläutern somit das Gesetz und die Verordnungen; sie schaffen aber kein (neues) Recht.
Für Arbeitgeber bieten die EKAS-Richtlinien den Vorteil der gesetzlichen Vermutungswirkung: Befolgt der Arbeitgeber die Richtlinien, so wird vermutet, dass er diejenigen Vorschriften über die Arbeitssicherheit erfüllt, welche durch die Richtlinien konkretisiert werden.
Hier finden Sie aktuell gültige Richtlinien, Vorgängerversionen und aufgehobene Richtlinien.
Anhörungen zu EKAS-Richtlinien
Gemäss Art. 57 Bst. a. VUV werden Entwürfe von Richtlinien interessierten Organisationen zur Anhörung vorgelegt.
Anhörung zum Erlass der EKAS-Richtlinie Nr. 6518 "Richtlinie Flurförderzeuge"
Die EKAS hat am 22. März 2024 die Fachkommission 21 «Ausbildung von Führern von Flurförderzeugen» mit der Überarbeitung der EKAS-Richtlinie 6518 «Richtlinie zur Ausbildung und Instruktion für das Bedienen von Flurförderzeugen» beauftragt. Die Fachkommission 21 «Ausbildung von Führern von Flurförderzeugen» hat die bestehende Richtlinie überarbeitet und einen Entwurf für die Anhörung erstellt.
Am 23. Oktober 2025 hat die EKAS von diesem Entwurf Kenntnis genommen. Gleichzeitig hat sie beschlossen, in Anwendung von Art. 57 Bst. a. der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), den Entwurf interessierten Organisationen zur Anhörung vorzulegen.
- EKAS-Richtlinie 6518 Anhörungsentwurf
- Im Anhörungsbericht zur Revision der EKAS-Richtlinie 6518 sind die wichtigsten Punkte der Revision zusammengefasst.
- Für die Rückmeldung benützen Sie bitte das Formular Stellungnahme zur Anhörung der EKAS Richtlinie 6518.
Die Anhörungsfrist läuft bis zum 20. Februar 2026.
Stellungnahmen sind an folgende Email-Adresse zu senden: gewerbe.industrie@suva.ch.
Für weitere Informationen und Fragen wenden Sie sich bitte an Martin Hofstetter martin.hofstetter@suva.ch, Tel. +41 41 419 60 45
Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Mitarbeit.